Das Making of der Landeswein- und -sektprämierung Hessen

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Fragen und Antworten rund um die Prämierung

Fragen über Fragen, die wir Ihnen hier gerne erläutern möchten.

Warum die Prämierung?

Eine typische Situation im Supermarkt, die viele kennen: Man steht man vor einem riesigen Weinregal und weiß nicht, für welchen Tropfen man sich entscheiden soll. Was steht dort auf dem Etikett? Ist das ein qualitativ guter Wein? Fragen, für die man auf die Schnelle keine Antwort parat hat, auch weil man nicht immer Rückschlüsse vom Etikett auf den Inhalt ziehen kann. Dies erzeugt eine gewisse Hemmschwelle und Unsicherheit. Hier kommen die Preismünzen der Hessischen Landeswein- und -sektprämierung ins Spiel: Denn Weine und Sekte, die mit einer Preismünze gekennzeichnet sind, garantieren eine sehr gute Qualität und helfen somit die Kaufentscheidung zu erleichtern.

Damit dieses Qualitätsniveau gewährleistet ist, sind die Zulassungs- und Bewertungskriterien für die Hessische Landeswein- und -sektprämierung äußerst streng. Die teilnehmenden Winzer aus den Anbaugebieten Rheingau und Hessische Bergstraße sind sich dessen bewusst und entsprechend hoch sind ihre Bemühungen ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Das grundlegende Ziel der Prämierung ist die Förderung der Qualität und somit noch bessere Marktchancen für Hessische Weine und Sekte.

Ausrichter der Landeswein- und -sektprämierung ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zuständig für die Durchführung der Prüfung ist das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau, Eltville.

Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prämierung und wie läuft sie ab?

Bis ein Wein oder Sekt eine goldene, silberne oder bronzene Preismünze erreicht, hat er einige Hürden zu nehmen. Grundsätzlich können nur Qualitätsweine- und -sekte bestimmter Anbaugebiete zur Prämierung angestellt werden, die bereits im Vorfeld eine amtliche Prüfnummer erhalten haben und somit einer ersten sensorischen Überprüfung standgehalten haben.
Weiterhin können nur selbsterzeugte Weine, sogenannte Erzeuger- bzw. Gutsabfüllungen an der Prämierung teilnehmen, wobei für das Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße nur Weine und Sekte aller klassifizierten Rebsorten zur Prämierung angestellt werden können.

Die angestellten Weine und Sekte werden nach einem bestimmten System geordnet. Dies sind Anbaugebiet, Weinart, Jahrgang, Rebsorte, Qualitätsstufe und Restsüße. Diese Parameter werden den Prüfern bekannt gegeben, da sie die Prüfmerkmale für jeden einzelnen Wein oder Sekt darstellen.

Die Prüfer sind erfahrene „Sensoriker“, die ihr Können schon bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung unter Beweis gestellt haben. In Gruppen zu je drei Prüfern wird jeder Wein oder Sekt nach dem 100-Punkte-Schema bewertet.

Danach erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Ergebnismitteilung, welche ihn berechtigt seine prämierten Weine mit den entsprechenden Prämierungszeichen auszustatten. Das Prämierungsjahr läuft jeweils vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres.

 

Preismünzen

Preismünzen werden für die Kategorien Q.b.A. Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein in den Klassen Gold, Silber und Bronze nach einem Punkteverfahren verliehen, das Sie folgender Tabelle entnehmen können:

Erforderliche Punktzahlen je Qualitätsstufe für die Prämierung

Sekt b.A.   

Q.b.A.   

Kabinett   

Spätlese   

Prämierung

70707070Bronze
80808080Silber
90909090Gold

 

Auslese

   Beerenauslese

   Trockenbeerenauslese

   Eiswein

   Prämierung

--    --    --    --    Bronze entfällt
80    80    80    80    Silber
90    90    90    90    Gold

 

Best of the best – die Landessieger

Voraussetzung für die Teilnahme an der Präsentation ist die Verleihung von mindestens einer goldenen und drei silbernen Preismünzen. Somit stehen für Sie garantiert nur die besten Tropfen zur Verkostung bereit. 

Jeweils nur der Erstplatzierte in den folgenden 6 Kategorien erhält die begehrte Auszeichnung.

I: Riesling trocken (letzter Jahrgang)
II: Riesling halbtrocken (letzter Jahrgang)
III: Riesling fruchtig (über halbtrocken, alle Jahrgänge)
IV: Spätburgunder Rotwein (2 Jahre und älter)
V: Spätburgunder Weißherbst (letzter Jahrgang)
VI: Sekt b.A. (alle Jahrgänge)

 

Startberechtigt sind in den Kategorien I., II. und V. jeweils die Qualitätsstufen Q.b.A. bis Spätlese, in der Kategorie III. die Spätlese und in IV. die Qualitätsstufen Q.b.A. bis Auslese.

Bedeutung der Medaillen

Die goldene Preismünze steht für einen absoluten Spitzenwein von national überragender Qualität. Weine mit einer Silbermünze sind rundum exzellent mit großem Potential und regional überragender Qualität. Die Bronzene Preismünze ziert sehr gut Weine mit deutlich überdurchschnittlicher Qualität.

Die Ehrenplakette – für das beste Gesamtergebnis

Heiß umkämpft sind jedes Jahr die Auszeichnungen mit der Ehrenplakette des Landes Hessen. Hier zählt das Gesamtergebnis des Betriebes bei der Landeswein- und -sektprämierung. Eine Voraussetzung für den Erhalt einer Ehrenplakette ist, dass der Betrieb einen Punktedurchschnitt von mindestens 82 Punkte erreicht hat.

Für das Anbaugebiet Hessische Bergstraße wird eine Ehrenplakette vergeben. Im Rheingau werden in fünf verschiedenen Betriebsgrößenklassen Ehrenplaketten vergeben. Dies sind im Folgenden:

Betriebe bis 5 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 5 ha bis 10 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 10 ha bis 18 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 18 ha bis 35 ha bestockter Rebfläche,
Betriebe über 35 ha bestockter Rebfläche

Eine weitere Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenplakette ist, dass in jeder Betriebsgrößenklasse mindestens 50 Weine und Sekte b.A. insgesamt im Prämierungsjahr bewertet wurden – also eine gewisse Konkurrenz gewährleistet ist. Weitere Informationen zur Prämierung finden Sie auf den Seiten des Hessischen Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Darmstadt - Dezernat Weinbau, Eltville.

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